Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner.
Vorwort
Gekoplast S.A. legt in seiner Geschäftstätigkeit, auch im Umgang mit direkten und indirekten Lieferanten, Wert auf Geschäftsethik und Corporate Social Responsibility (CSR). Wir sind uns unserer großen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, der Umwelt und der Gesellschaft bewusst. Deshalb verpflichten wir uns zu ethischen und nachhaltigen Praktiken in all unseren Aktivitäten.
Gekoplast S.A. betrachtet die nachhaltige Entwicklung in der Lieferkette als wichtigen Bestandteil unserer Verantwortung. Wir sind überzeugt, dass nachhaltige Entwicklung den gesamten Prozess des Einkaufs von Materialien, Produkten und Dienstleistungen umfasst.
Zu diesem Zweck hat GEKOPLAST S.A. diesen Kodex zur Unterstützung der Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsziele entwickelt. Er legt unverhandelbare Mindeststandards fest und dient als Grundlage für unsere Beziehungen zu unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.
In diesem Zusammenhang erklärt der Lieferant/Auftragnehmer hiermit, dass er alle folgenden Anforderungen erfüllt:
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GESETZESEINHALTUNG
Lieferanten und Auftragnehmer von GEKOPLAST S.A. halten sich an die Gesetze. Die Einhaltung der Gesetze und die Transparenz in diesem Bereich sind ein Grundprinzip, das die Aufnahme und Fortsetzung der Geschäftszusammenarbeit bestimmt. -
ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die geltenden globalen Menschenrechtsgesetze als grundlegende und universell gültige Richtlinien respektieren und schützen. Dies bedeutet unter anderem, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner keine Zwangs- oder Kinderarbeit einsetzen dürfen. -
EINHALTUNG VON ARBEITSSTANDARDS
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Personaleinstellung, Beförderung sowie Aus- und Weiterbildung verhindern. Kein Mitarbeiter darf aufgrund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Kultur, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, politischer Meinung, Behinderung, religiöser Zugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden. -
VEREINIGUNGSFREIHEIT
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen respektieren. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert oder gekündigt werden, wenn sie Arbeitnehmerrechte wahrnehmen, Beschwerden einreichen, sich gewerkschaftlich engagieren oder mutmaßliche Gesetzesverstöße melden. -
VERBOT VON ZWANGSARBEIT
Lieferanten und Auftragnehmer von GEKOPLAST S.A. verpflichten sich, keine Form von Zwangsarbeit einzusetzen und garantieren die Einhaltung aller Konventionen, Vorschriften und Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer vor Zwangsarbeit zu Gewinnzwecken. Lieferanten und Auftragnehmer stellen sicher, dass die Beschäftigung von Mitarbeitern nicht unter Androhung von Zwang, Erpressung oder Entzug persönlicher Dokumente oder Arbeitserlaubnisse erfolgt. -
MINDESTLOHN
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern eine faire Lohnpolitik, die alle lokalen Arbeits- und Lohngesetze berücksichtigt. Sofern keine Gesetze oder Tarifverträge vorliegen, basieren Löhne und Sozialleistungen auf den vertraglich vereinbarten, branchenüblichen Löhnen und Sozialleistungen, die den Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. -
VERBOT VON KINDERARBEIT
Lieferanten und Auftragnehmer von GEKOPLAST S.A. verpflichten sich, die Anforderungen der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern unter 15 Jahren (Übereinkommen 138) und über Kinderarbeit (Übereinkommen 182) einzuhalten. Lieferanten und Auftragnehmer garantieren, dass sie im Falle einer rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Beschäftigung junger Arbeitnehmer diesen alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten, Verdienste, schulischen Verpflichtungen und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Lieferanten und Auftragnehmer bestätigen, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass – falls sie junge Arbeitnehmer beschäftigen – dies deren schulischen Verpflichtungen nicht beeinträchtigt (und nicht mit ihnen in Konflikt steht) und deren Entwicklung sowie ethische und moralische Einstellungen nicht negativ beeinflusst werden. -
DISKRIMINIERUNGSVERBOT
Lieferanten und Auftragnehmer der GEKOPLAST S.A. verpflichten sich, den Grundsatz der Gleichbehandlung einzuhalten und jeglicher Form von Diskriminierung (z. B. hinsichtlich Beschäftigung, Aufstiegsmöglichkeiten, Entlohnung, Leistungsbeurteilung oder sonstigen Arbeitsbedingungen) aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung, Gesundheitszustand, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, fehlender religiöser Überzeugung, politischer Überzeugung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, psychosexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand, Lebensstil, Form, Umfang und Grundlage der Beschäftigung, sonstigen Arten der Zusammenarbeit sowie sonstigen Gründen diskriminierenden Verhaltens entgegenzuwirken. -
UMWELTSCHUTZAKTIVITÄTEN
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie Maßnahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt ergreifen. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien anstreben. Wir verlangen die Einhaltung der einschlägigen nationalen Umweltgesetze, -vorschriften und -standards. Bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten, in der Nutzungsphase und bei sonstigen Aktivitäten ist auf die Minimierung von Treibhausgasemissionen, die Nutzung erneuerbarer Ressourcen und die Minimierung von Gesundheits- und Umweltschäden zu achten. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten, in der Entsorgungsphase und bei sonstigen Aktivitäten Abfallvermeidung sowie Wiederverwendung, Recycling und die sichere, umweltfreundliche Entsorgung verbleibender Abfälle berücksichtigen. -
CHEMIKALIEN
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie chemische Stoffe in der zentralen Datenbank von REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Chemicals) registrieren, wenn sie diese Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder in die EU importieren. -
VERBOT VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie nationale und internationale Bemühungen (wie die Konventionen der Vereinten Nationen (UN), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den UK Bribery Act 2010) respektieren, unterstützen und einhalten. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unangemessenen Geschenke oder sonstige unangemessene Zahlungen oder Vorteile an oder von Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten zahlen, anbieten oder annehmen. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Geldwäsche einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner dürfen nur Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern pflegen, von deren Integrität sie überzeugt sind. -
DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern die Einhaltung aller geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen interessierten Parteien. Darüber hinaus sind Know-how, Patente, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von GEKOPLAST S.A. oder Dritten zu respektieren. Lieferanten und Geschäftspartner geben diese Informationen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GEKOPLAST S.A. an Dritte weiter.
Umsetzung und Überwachung:
- Schulungen: Wir führen regelmäßige Schulungen für unsere Mitarbeiter durch, insbesondere zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie zu den Grundsätzen ethischen Verhaltens.
- Audits: Wir führen regelmäßige Audits unserer Produktionsstätten und Lieferanten durch, um die Einhaltung unserer Richtlinien zu überprüfen.
- Meldemechanismen: Wir werden einfache und sichere Kanäle für die Meldung von Menschenrechtsverletzungen einrichten.
- Zusammenarbeit mit Interessengruppen: Wir werden mit Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und anderen Interessengruppen zusammenarbeiten, um unsere Praktiken zu verbessern.
Bestätigung des Lieferanten oder Geschäftspartners:
Wir bestätigen hiermit, dass wir die oben dargestellten Standards für Lieferanten und Geschäftspartner erhalten und verstanden haben und garantieren, dass wir alle unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit deren Inhalt durchführen.
Dokument genehmigt durch:
Piotr Górowski, Krzysztof Kaczmarczyk
Herausgeber: Marzena Szwiec
Januar 2025
